Philip Weiss Logistik GmbH
Hauffgasse 37/3/31
A-1110 Wien
Phone +43-2236-42244-72, Mobil.: +43 664 167 09 50
VAT Nr. ATU 75037149 / Firmenbuch-Nr.: FN 525035 Fuer internationale und inneroesterreichische Strassenguetertransporte kommt die CMR zur Anwendung, wobei ergaenzend die Allgemeinen oesterreichischen Spediteurbedingungen (AoeSp), kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, als vereinbart gelten.
Sonstige Leistungen erbringen wir ausschliesslich auf Basis der AoeSp. Als Gerichtsstand gemaess Art. 31 (1) CMR gilt wahlweise Antwerpen, Amsterdam oder Lissabon vereinbart.
mailto: a.radakovits@pwlogistik.com
AGBs
VERGABEBEDINGUNGEN FUR TRANSPORTAUFTRAEGE
gueltig ab 01.01.2016
letzte Aenderung 23.05.2018
1. Geltungsumfang:
Fuer alle vom Auftraggeber erteilten Transportauftraege gelten ausschliesslich diese Vergabebedingungen, die Vertragsbestandteil sind. Anderslautende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beruehrt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im uebrigen.
2. Transportvergabe:
Alle Transportauftraege werden in schriftlicher Form erteilt und sind auch ohne Originalunterschrift gueltig. Diese koennen per Fax oder E-Mail uebermittelt werden. Muendlich oder telefonisch erteilte Auftraege gelten als Voranzeige fuer den schriftlich nachzureichenden Transportauftrag und sind erst mit diesem rechtswirksam. Der erteilte Auftrag ist bindend und bedarf keiner Rueckbestaetigung. Bei Abweichungen zum Auftrag ist der Auftraggeber sofort zu verstaendigen. Die Transportauftraege duerfen ohne Einverstaendnis des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt Ersatzbeschaffung zu Lasten des Auftragnehmers. Die Bestimmungen des Auslaenderbeschaeftigungsgesetzes muessen eingehalten werden. Die fuer den Transport erforderlichen Genehmigungen gemaess §§ 3,6 GueKG n.F. sind fuer den Auftragnehmer sowie Subunternehmer verpflichtend. Das Fahrpersonal muss ueber die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfuegen und eine amtliche Bescheinigung nach § 7 b Abs. 1 Satz 2 GueKG n.F. auf jeder Fahrt mitfuehren. Beim Ausfuellen des eigenen CMR-Frachtbriefes ist unter Pkt. 19 (Besondere Vereinbarungen) "i.A. Philip Weiss Transportbetrieb GmbH“ einzutragen. Jeder Auftrag ist dahingehend zu pruefen, dass die auftragsspezifischen Auflagen, insbesondere Termine, erfuellt und die Anforderungen eingehalten werden koennen. Sollte der Transport nicht reibungslos durchgefuehrt werden koennen, hat eine sofortige Rueckmeldung an den Auftraggeber zu erfolgen. Die sichere Durchfuehrung sowie die ordentliche Abwicklung des jeweiligen Transportes und die Einhaltung der derzeitigen bzw. kuenftigen gueltigen Vorschriften, Bedingungen und Gesetze, insbesondere bezueglich der Befoerderung gefaehrlicher Gueter, sind verpflichtend.
Mindestlohngesetz (MiLoG) Deutschland und (SMIC) Frankreich
Eine Weitergabe des Transportauftrages an einen Sub-Frachtfuehrer darf nur mit ausdruecklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Regelungen des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des gesetzlich festgelegten Mindestlohnes in Frankreich (SMIC) strikt einzuhalten. Der Auftragnehmer haelt den Auftraggeber in diesem Zusammenhang von allen Anspruechen jedweder Art, zum Beispiel zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich und strafrechtlich, vollumfaenglich schad- und klaglos. Der Auftragnehmer entlastet den Auftraggeber auf erste Anforderung von saemtlichen Bussgeldern und anderen Forderungen.
3. Fuhrpark:
Es duerfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die den Anforderungen des jeweiligen Auftrages entsprechen und sich in einwandfreiem technischen und optischen Zustand befinden. Die Fahrzeuge und das mitgefuehrte Equipment haben den gueltigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei ADR-Transporten, zu entsprechen.
4. Transportmittel - Lademittel:
Die Transportmittel muessen den Anforderungen der Ladung entsprechen und in einwandfreiem Zustand sein. Eine stueckzahlmaessige uebernahme der Ware sowie eine ordnungsgemaesse Durchfuehrung einer verkehrssicheren Ladungssicherung ist Aufgabe des Fahrers und Vertragsbestandteil jedes Transportauftrages. Die zur Ladungssicherung erforderlichen Behelfe, wie Keile, Gurte, Matten, Winkel etc. sind vom Auftragnehmer beizustellen. Die Ruecknahme von Verpackungen aller Art darf nur nach gesondert erteiltem Transportauftrag erfolgen und verrechnet werden. Fuer unaufgeforderte Ruecknahmen kann der Auftraggeber keine Kosten bzw. Haftung uebernehmen.
Lademittelbewegungen muessen schriftlich mit Absender- und Empfaengerbestaetigung festgehalten sowie samt bestaetigten Frachtpapieren der Frachtrechnung beigelegt werden.
Palettentausch gilt grundsaetzlich als vereinbart. Bei nicht erfolgter Retournierung der kostenpflichtigen Lademittel bzw. bei Fehlen des Palettenscheines bis zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, werden diese zu den aktuellen Preisen des Auftraggebers zuzueglich einer Bearbeitungsgebuehr von Euro 10,00 pro Rechnung an den Auftragnehmer verrechnet.
a) Be- und Entladung:
Eine termingerechte Be- und Entladung wird erwartet, da es sich um CMR-Termingut handelt. Fuer die Kontrolle der aeusseren Beschaffenheit der Ware bei der uebernahme ist der Fahrer voll verantwortlich. Dem Fahrer obliegt eine Gewichts- und Stueckkontrolle, wenn zaehlbar. Sollte eine ordnungsgemaesse uebernahme nicht moeglich sein, ist der Auftraggeber sofort von der Beladestelle aus darueber zu informieren. Ein Vermerk auf den Gegenscheinen, dass nicht stueckzahlmaessig uebernommen werden konnte, entbindet den Auftragnehmer nur dann von seiner Haftung, wenn der vom Verlader gegenbestaetigte Eintrag mit dem Auftraggeber abgestimmt war. Zu- und Umladung ist nur mit Genehmigung des Auftraggebers erlaubt.
b) Standgeld:
Be- und Entladung sind je 24 Stunden standgeldfrei, darueber hinaus EUR 150,00 / 24 Stunden. Voraussetzung fuer einen Standgeldanspruch ist, dass das Fahrzeug termingerecht am Ladeort bereitgestellt und die Standzeit vom Absender / Empfaenger mit Datum und Uhrzeit firmenmaessig gezeichnet bestaetigt wird.
5. Temperaturgefuehrte Transporte:
Im Falle eines temperaturgefuehrten Transportes, muss das Fahrzeug eine gueltige ATP-Bescheinigung besitzen. Eine permanente Temperaturaufzeichnung mittels kalibriertem Temperaturschreiber ist Bedingung. Die Warentemperatur muss bei uebernahme gemaess Ladeanweisung mit Thermometer gemessen und schriftlich vermerkt werden. Das Fahrzeug ist vor der Beladung ausreichend vorzukuehlen bzw. vorzuheizen. Eine fachgerechte Beladung muss gewaehrleistet sein. Waehrend des Transportes sind die Innentemperatur sowie die Funktionsfaehigkeit des Aufzeichnungsgeraetes regelmaessig zu ueberpruefen.
6. Versicherung:
Der Auftragnehmer erklaert, dass fuer saemtliche Fahrzeuge, die fuer die Erledigung aller Auftraege zum Einsatz kommen, eine Verkehrshaftungs-Versicherungspolizze besteht. Diese Polizze beinhaltet bzw. erstreckt sich ausdruecklich auf Versicherungsschutz im Rahmen der CMR- Bestimmungen, enthaelt jedoch keine nach westeuropaeischen Usancen ungewoehnlichen oder unueblichen Ausschluesse bzw. Einschraenkungen hinsichtlich des Umfanges der Deckung, ihren Bedingungen sowie des oertlichen/geographischen Geltungsbereiches. Ferner entspricht die Hoechsthaftungssumme mindestens dem Gegenwert, errechnet aus der Multiplikation von 8,33 Sonderziehungsrecht (SZR) mit der hoechstzulaessigen Nutzlast des betreffenden Fahrzeuges. Die Haftung gemaess Art. 29 CMR ist mitversichert. Sollte dem Auftraggeber keine gueltige Deckungsbestaetigung gemaess CMR vorliegen, sieht sich dieser gezwungen, zwecks Eindeckung, 4 % vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Die regelmaessige und vollstaendige Bezahlung der Versicherungspraemien am Faelligkeitstag ist Voraussetzung. Unregelmaessigkeiten sind sofort am Frachtbrief zu vermerken. Die Transportversicherer des Auftraggebers sind grundsaetzlich im Rahmen der o.a. Haftungsbestimmungen regressberechtigt.
7. Rechnungslegung:
Die Frachtabrechnung erfolgt nur unter Angabe der im Transportauftrag angefuehrten Position und mit bestaetigtem CMR-Frachtbrief. Gegenscheine und Palettenscheine sind im ORIGINAL beizulegen. Rechnungen ohne Positionsnummer oder entsprechenden Gegen- sowie Palettenscheinen werden nicht behandelt. In diesem Falle gelten die Rechnungen bis zum Wiedereingang als nicht gelegt. Roadpricing und Mauten sind auf der Rechnung getrennt anzufuehren.
8. Zahlung:
Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt durch den Auftraggeber gemaess der im Transportauftrag angefuehrten Frachtrate innerhalb einer Frist von 45 Tagen nach Rechnungseingang. Der Auftragnehmer erklaert sich mit einer Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten jeglicher Art einverstanden.
9. Haftung, Gerichtsstand:
Der Auftraggeber arbeitet ausschliesslich nach dem uebereinkommen ueber den Befoerderungsvertrag im internationalen Strassengueterverkehr (CMR). Kundenschutz sowie Wahrung der Neutralitaet gelten als vereinbart. Bei Nichteinhaltung der hier angefuehrten Bedingungen uebernimmt der Auftragnehmer fuer eventuelle Folgen, Kosten oder Schaeden die volle Haftung. Gerichtsstand fuer beide Teile ist 2340 Moedling. Es gilt oesterreichisches Recht.
10. Datenverarbeitung (DSG/DSGVO):
Zum Zwecke der Vertragsabwicklung werden folgende Kundendaten gespeichert und verarbeitet: Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Fahrzeugdaten, Kontodaten, Firmenbuchnummer, Ansprechpartner, Rechnungsdaten. Diese Daten werden solange gespeichert und verarbeitet, solange eine aktive Kundenbeziehung besteht. Wird eine Kundenbeziehung beendet und der Kunde im System gesperrt werden Kundendaten unkenntlich gemacht und Kontodaten geloescht. Gem. gesetzlicher Vorgaben werden Rechnungsdaten erst nach 7 Jahren geloescht.
Im Zuge einer Bonitaetspruefung werden folgende Daten abgefragt, respektive an die Kreditpruefungsstelle uebermittelt. Name, Anschrift, Uid Nr., Firmenbuchnummer. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen der §96III TKG sowie Art.6I lit. A(Einwilligung) und/oder lit.b (notwendig zur Vertragserfuellung) und/oder lit.f (Wahrung berechtigter Interessen) der DSGVO.